Der HTV hat alle Dokumente seiner sportartspezifischen Regeln überarbeitet: http://www.hundsmuehlertv.de/homepage/dokumente-zu-aktuellen-corona-situation

Für die Ausübung des Sports ist die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich. In der Fassung vom 10. Juli 2020 sind dies u.a. die nachfolgenden Regelungen:

▪ Die Sportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt und die Kontaktdaten (Familienname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum und Erhebungsuhrzeit) der Sportausübenden erhoben und dokumentiert werden. (§26)
▪ Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
▪ Maximal 50 Zuschauerinnen und Zuschauer sind möglich, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt ist. Bei größeren Zuschauergruppen gibt es zusätzliche Anforderungen.